EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland (Auszug aus der Presseinformation der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V.)
Am 20. September 2022, also am Weltkindertag, hat der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland entschieden – eine Entscheidung gegen den Schutz unserer Kinder! Ein Sieg des Täterschutzes über den Kinderschutz und das am Weltkindertag! Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag
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