Weitere Sicherungsverwahrung für Michael W., dem Mörder der kleinen Vanessa

In der Ausgabe der Augsburg Allgemeinenen Zeitung vom 22.10.2019 wurde berichtet, dass das Urteil über die am 15.11.2012 vom Augsburger Landgericht verhängte  Nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mörder der kleinen Vanessa durch die kleine Kammer des Europäischen Gerichthofes für Meschenrechte in Straßburg weiter bestätigt wurde.  Wir vom Verein SICHERES LEBEN begrüßen die Entscheidung des EGMR. Bei einem Menschen, dem nach wie vor nicht bewusst ist, warum er eine derartiges Verbrechen verübt hat, ist die Gefahr einer Wiederholungstat sehr groß. Und das ist in jedem Fall und mit allen Mitteln zu verhindern.

Entscheidung des EGMR, Straßburg vom 24.09.2019