EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland (Auszug aus der Presseinformation der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V.)

Am 20. September 2022, also am Weltkindertag, hat der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland entschieden – eine Entscheidung gegen den Schutz unserer Kinder!

Ein Sieg des Täterschutzes über den Kinderschutz und das am Weltkindertag!

Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig.

Konkret ging es einmal mehr um ein anlassloses (befristetes) Vorhalten von Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, um ein Bekenntnis zum Schutz der Privatsphäre – auch der von Tätern – und dem Schutz der Menschen in unserem Land vor Kriminalität.

Die Deutsche Kinderhilfe ist von dem EuGH-Urteil enttäuscht! Datenschutz darf nicht schwerer wiegen als Opferschutz!

Insbesondere vor dem Hintergrund der explodierenden Zahlen so genannter Kinderpornografie – einer der Gründe für den Anstieg des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die besonders schutzbedürftig sind – zeigt sich, wie verheerend sich das Urteil auf den Schutz von Kindern im Netz auswirkt.

Sicherlich kann so etwas nicht pauschal entschieden werden, denn es gilt zu berücksichtigen, wie intensiv der jeweilige Eingriff in die Rechte von Bürgern ist und um welche Art von Straftaten es geht, vor denen die Betroffenen geschützt werden sollen, aber auch, wie wahrscheinlich die Begehung derartiger Taten ist.

Fazit von Rainer Becker: „Die Ermittlungsbehörden werden sehen müssen, wie sie trotzdem diese schrecklichen Verbrechen effizient aufklären und unsere Kinder besser schützen können. Trotz allen Datenschutzes.“