Urteilsverkündung im Fall des Jogging-Mörders

Urteilsverkündung des EGMR im Fall des Jogging-Mörders aus Kehlheim. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag entschieden: Der sogenannte „Joggerin-Mörder“ von Kelheim bleibt weiter in Sicherungsverwahrung….. bitte weiterlesen in der AZ.

Dasselbe Urteil wird auch im Fall von Vanessa erwartet, da diese beiden Fälle laut Anwalt Adam Ahmed „rechtlich identisch“ sind… Siehe in der AZ.