
Folgt die bayerische Landesregierung dem Gesetzesentwurf aus NRW?
Der vorliegende Gesetzesentwurf aus NRW könnte den interkollegialen Austausch unter den Ärztinnen und Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung bald ermöglichen. Bisher war es den Ärztinnen und Ärzten nicht erlaubt, sich ohne Erlaubnis der Eltern, sprich der eventuellen Täter, darüber auszutauschen. Eine Öffnungsklausel im durch die Bundesregierung verabschiedeten KJSG (Kinder und Jugendstärkungsgesetz) erlaubt es jetzt den
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