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Zu Gast auf dem Podium waren die bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frau Dr. Beate Merk, Herr Dr. Franz-Joseph Freisleder, Kinder- und Jugendpsychiater und Direktor der Heckscher-Klinik in München sowie der Leiter des Kommissariats Vorbeugung Bonn EKHK Hermann-Josef Borjans, Bezirksvorsitzender des BDK Bonn und Redakteur Kripo Tipps. Moderator war Prof. Dr. Frank Arloth, Leiter der Abteilung Justizvollzug im bayerischen Justizministerium und CSU-Stadtrat in Gersthofen.

Rund 65 Zuhörer besuchten das Gersthofener Rathaus und verfolgten die Diskussion, darunter die Familie Gilg, Eltern der im Februar 2002 mit 21 Messerstichen im eigenen Kinderzimmer ermordeten 12-jährigen Vanessa.

Eröffnet wurde die Podiumsdiskussion vom 1. Bürgermeister der Stadt Gersthofen, Herrn Jürgen Schantin. Er wies darauf hin, als die Vorsitzende des Vereins SICHERES LEBEN e.V., Frau Gabriele Schmidthals-Pluta, auf ihn zukam um das Datum für die Podiums-diskussion festzulegen, es nicht abzusehen war, dass das gewählte Thema durch die letzten Ereignisse gerade in Bayern an diesem Tag so aktuell wie nie ist.

Herr Schantin gab zu verstehen, dass man zusammen für die Sicherheit der Kinder, Jugend und der Bevölkerung kämpfen soll. Hier sei erwähnt, dass die Stadt Gersthofen zusammen mit dem Verein SICHERES LEBEN e.V. nun auch das von der Stiftung Hänsel + Gretel ins Leben gerufene Projekt „Notinsel“ in Gersthofen umgesetzt hat.

Frau Dr. Beate Merk wies darauf hin, dass entgegen der oft vorgeworfenen reflexartigen Reaktion auf aktuelle Fälle mit der Forderung nach Gesetzesänderungen, sehr wohl versucht wird bei jedem Fall besonnen zu reagieren und die Ermittlungsergebnisse abzuwarten. Sofern doch Forderungen früh gestellt wurden, dann aus dem Grunde, weil es sich um keine neuen Forderungen handelt, sondern diese schon lange geltend gemacht wurden, aber es meist keine Unterstützung anderer Parteien gab. Zumeist wurden den Forderungen verfassungsrechtliche Gegenargumente entgegengestellt. Dies reicht Frau Dr. Beate Merk aber nicht. Es müsse noch mehr getan werden. Man habe zwar inzwischen auch schon einiges erreicht, hierbei verwies sie auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung die durch Polizeirecht erstmals durchgesetzt wurde, jedoch sieht Frau Dr. Beate Merk noch erhebliche Lücken u.a. bei Ersttätern. Frau Dr. Merk sprach von einem Schnellschuss bei der Verabschiedung des Gesetzes der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jahre 2004. Insgesamt war man sich darüber einig, dass es noch Lücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu schließen gibt. Es kann nicht sein, dass bei einem Ersttäter, der als gefährlich eingestuft wird erst neue Tatsachen vorhanden sein müssen um die nachträgliche Sicherungsverwahrung greifen zu lassen.

Entgegen der Meinung, dass man keine höhere Strafen benötigt, da diese einen Täter nicht besser machen, sieht Frau Dr. Beate Merk in den Strafen auch eine Sühne der Täter. Sie fordert für 18-21-jährige Straftäter daher höhere Strafen.
Es wird zudem bemängelt, dass den Tätern geholfen wird beispielsweise mittels Therapien und hier im Haushaltsplan bereits ein bestimmtes Budget eingeplant ist, nicht jedoch für die Opfer. Ab dem Jahr 2010 soll sich dies ändern, d.h. es wird auch ein sogenanntes Opferbudget eingeplant.
Herr Dr. Freisleder informierte darüber, dass es eine dramatische Zunahme und zwar um das 10-fache von Störungen wie z.B. Depressionen u.a. im Vergleich zu vor 10 Jahren gibt. Herr Dr. Freisleder sieht einen Rollenkonflikt bei den Psychiatern, denn zum einen müssen sie Opfer erkennen und behandeln, zum anderen aber auch bei Tätern erkennen, ob die Möglichkeit besteht, sie auf einen besseren Weg zu bringen. Es ist festzuhalten, dass durch Therapien deutlich weniger Rückfalltäter zu verzeichnen sind, als ohne Therapie. Er weist auch darauf hin, dass Täter oft vorher selbst Opfer waren und man diese gefährdeten Kinder früher erkennen muss.

Herr Borjans wies darauf hin, dass sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter viel für den Opferschutz einsetzt, nur können leider nicht alle Taten vermieden werden. Dabei nutzte er natürlich die Gelegenheit und wies ausführlich auf das Projekt RISKID hin, bei dem 20 Ärzte eine Sammeldatei mit Verdachtsmomenten angelegt hatten, die allen Beteiligten Kinderärzten offen steht. So sollte bei Verdacht auf Misshandlung ein Weiterspringen der betroffenen Eltern zu anderen Ärzten unterlaufen werden (Ärztehopping). Die Datei ist aber illegal und dürfe nicht mehr weiter betrieben werden. Die Ärzte laufen Gefahr sich mit dieser Datei im Sinne des Datenschutzgesetzes strafbar zu machen. Der BDK verleiht daher den Preis „Bul-le-merite” 2009 an die Duisburger Initiatoren der RISKID-Datei, Kriminalbeamter EKHK Herr Heinz Sprenger und den Kinderarzt Dr. Ralf Kownatzki bei der diesjährigen Bundesdelegiertenkonferenz des BDK am 07.10.2009 in Suhl. Herr Borjans forderte eindringlich „Kinderschutz kommt vor Datenschutz!“
Die Staatsministerin Frau Dr. Beate Merk schloss sich dieser Meinung ohne Zögern in vollem Umfang an und sagte: „Der Datenschutz der Eltern ist nicht so wichtig wie der Kinderschutz!“

Alle Teilnehmer waren sich einig, dass Kinderschutz über dem Datenschutz steht.

Kann man nur hoffen, dass dies auch entsprechend umgesetzt wird und auch in Bayern und weiteren Bundesländern weiter verfolgt wird und die Verantwortlichen unseres Staates nicht mehr lange zögern, die entsprechende Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen.

Dr. Beate Merk und Jugendpsychiater Dr. Freisleder forderten weiter, dass Eltern ihre Kleinkinder „wenigstens einmal im Jahr“ verpflichtend untersuchen lasen sollten.

Was man gegen Amokläufe tun könne, beantwortete Kommissar Hermann-Josef Borjans. Wenn man sehe, dass sich ein Schüler abgrenze oder „seltsame Kleidung“ trage, sollten sich alle zusammenschließen: Schüler, Lehrer, Schulleitung und Jugendamt. Die Infos sollten dann weitergegeben und darauf überprüft werden, ob es in der Familie Waffen gäbe.

Killerspiele sollten verboten werden.

Weiterhin wurde bei der Podiumsdiskussion das Verbot von so genannten Killerspielen gefordert Frau Dr. Merk betonte, dass es nicht sein kann, dass diejenigen, die die Spiele mit auf den Markt bringen auch in dem Gremium sitzen, die die Freiwillige Selbstkontrolle durchführen. Die Zeit zur Überprüfung der Spiele und Filme von 10 Tagen ist für die Anzahl der Filme und Spiele, die ständig auf den Markt kommen viel zu gering. Innerhalb so kurzer Zeit kann keine genaue Prüfung durchgeführt werden. Sofern ein gefestigter junger Mensch ein Spiel kurz spielt, geht vermutlich keine Gefahr davon aus. Die Gefahr besteht vielmehr darin, wenn solche Spiele z.B. 5 Stunden täglich gespielt werden, dass die Gewalt als „Normalität“ empfunden wird.
Herr Borjans wies zudem darauf hin, dass selbstverständlich nicht allein die Killerspiele verantwortlich sind. Auch die Schulen sollten mehr Informationen sammeln, so wenn z.B. ein Schüler durch auffälliges Verhalten oder durch Abgrenzung heraussticht.

Um gefährdete Kinder und Jugendliche frühzeitig zu erkennen, die gefährdet sind bzw. zu Tätern werden können, wurden verschiedene Ansatzmöglichkeiten gezeigt. Selbstverständlich reicht keine der genannten Möglichkeiten aus, Taten zu vermeiden, aber je mehr Mosaiksteine zusammenkommen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eine Tat zu verhindern. Ebenso sollen Möglichkeiten geschaffen werden, wenn Hilfsangebote nicht angenommen werden, dass gefährdete Kinder aus den Familien geholt werden können.

Herr Dr. Freisleder forderte weiterhin, die Aufnahme von sämtlichen Sexualdelikten in das Führungszeugnis. Führungszeugnisse sollten mehr an Aussagekraft gewinnen, d.h. auch Delikte mit geringerem Strafmaß in Bezug auf Kindesmisshandlung etc. müssen aufgenommen werden. Frau Dr. Beate Merk wies darauf hin, dass bestimmte Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben, diese Informationen jetzt bereits schon bekommen können, dies aber nicht ausreicht. Sie ist vielmehr der Auffassung, auch in Berufen, die im „Normalfall“ nichts mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sollte diese Information zugänglich sein, damit der Arbeitgeber besser abschätzen kann, an welche Stellen er seinen Mitarbeiter einsetzen kann.

Am Ende der Veranstaltung zog Herr Bojans ein weiteres ASS aus dem Ärmel und wies darauf hin, dass es seit ca. 4 Jahren im Bereich des BDK Bonn die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung (ASS) gibt. So haben Opfer die Möglichkeit nach einer Tat die Spuren sichern zu lassen, ohne gleich Anzeige erstatten zu müssen. Die gesicherten Spuren werden dann 10 Jahre lang aufbewahrt. So hat ein Opfer Zeit und kann innerhalb von 10 Jahren immer noch Anzeige erstatten. Auch gibt es ein Opferhilfehandbuch, in dem alle wichtigen Adressen (im Bereich Main-Sieg-Kreis) eingetragen sind.
Dieses ASS weckte noch einmal die Aufmerksamkeit der äußerst interessierten bayerischen Justizministerin. Bleibt zu hoffen, dass der BDK eine weitere „Verbündete“ gefunden hat, die ihrerseits alle Möglichkeiten nutzt, ihren Einfluss in der Politik geltend zu machen. Es müssen rasch entsprechende Gesetzesgrundlagen geschaffen werden, die für mehr Schutz insbesondere unserer Kinder in der Gesellschaft beitragen.
Dies ist auch die große Forderung des Vereins SICHERES LEBEN e.V., der versucht hat, mit dieser Veranstaltung wieder einmal mehr ein paar Steine ins Rollen zu bringen und auch für Bayern RISKID und ASS zum Thema zu machen.